20.03.2019 -
Die A1 soll leiser werden - vom Kreuz Leverkusen bis Burscheid

Ja, wir haben es schriftlich.  Die Bezirksregierung hat uns informiert, dass im Bereich der A1 vom Kreuz Leverkusen bis zur Anschlussstelle Burscheid beidseitig ein lärmmindernder Belag verlegt wird.

Aufgrund der Klage eines Bürgers aus Dürscheid auf „nachträglichen“ Lärmschutz hat Straßen.NRW in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom 10.11.2017 die Verlegung eines leiseren Belages in Burscheid zugesagt.

Daneben lagen der Bezirksregierung noch über 300 Anträge aus Leverkusen auf nachträglichen Lärmschutz vor. Diese wurden ausnahmslos abgelehnt. Damit waren weitere Klagen aus Leverkusen zu erwarten. Jetzt wurden über 20 Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Ergänzend zur Zusage vom 10.11.2017 hat Straßen.NRW nun den lärmmindernden Belag auch für den Streckenabschnitt bis zum Leverkusener Kreuz angekündigt.

Derzeit werden noch Brücken in diesem Abschnitt saniert. Unmittelbar danach (2021/2022) soll der lärmmindernde Belag aufgetragen werden. Der neue Belag wird aber nur einen geringen Bruchteil der beschriebenen Lärmsteigerungen kompensieren können, dennoch: 

Ein schöner Erfolg!

Der muss aber gemessen werden an:

  • der erheblich gestiegenen Lärmbelastung zwischen Planfeststellung bzw. Planfeststellungsprognose und dem Antragsjahr 2013
  • der Lärmsituation im Antragsjahr 2013
  • der zu erwartenden sprunghaften Steigerungsrate mit Verfügbarkeit der neuen Rheinquerung der A 1
  • der bekannten, ständigen Lärmsteigerung aus der zunehmenden Straßenverkehrsbelastung

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch künftig der Lkw-Anteil gegenüber dem Pkw-Anteil überproportional zunehmen. Dabei macht 1 Lkw den Lärm von 10 Pkws.
Auf Autobahnen bestimmt der Lkw- Anteil wesentlich die Höhe des Lärmpegels. Wurde früher der Lärmpegel von Pkws bestimmt, so sind es heute die Lkws. Grund dafür ist besonders auch die gewaltige Zunahme der LKW zwischen 2,8 und 3,5  t zul. Gesamtgewicht (Lieferwagen).

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https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_strassenverkehrslaerm_1106_238
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Februar 2019

Lärmberechnungen der BezReg

 

Was soll falsch sein an den Lärmberechnungen der BezReg bzw. Straßen.NRW? Es gibt viele Ansatzpunkte, die einzeln zu erläutern hier zu fachlich sind. Aber an folgendem Beispiel wird deutlich, dass u. E. alle Berechnungen ein gewünschtes Ergebnis bringen sollen.   

 

Beispiel:
 

In den 70er und 80er Jahren wurde eine Lärmprognose für das Jahr 1990 erstellt. Wenn der Lärm zum Zeitpunkt der Antragstellung (also 2013) um mindestens 2,1 dB höher liegt als für 1990 prognostiziert, hat der Bürger einen Anspruch auf „nachträglichen“ Lärmschutz. Wie bisher bekannt, wurden aber ausnahmslos alle 336 Anträge abgelehnt.

 

Es ist für uns aber schlichtweg nicht nachzuvollziehen, wie eine Lärmprognose auch die Werte beinhalten soll, die den exponentielle Zuwachs dieser beispielhaften Faktoren beinhalten soll:
 

  • Entwicklung des Internets mit Google (kannte in den 80ern noch niemand)
  • Zustellungsexplosion durch Amazon, Ebay, Zalando etc.
  • Änderung der Lagerhaltung von eigenen Hallen auf die Autobahn
     

Alle Faktoren waren damals noch nicht mal bekannt, sind aber angeblich einberechnet???

Leider wurden uns bisher keine Originalberechnungen vorgelegt. 
Eine anwaltliche Beratung und Begleitung erleichtert die Einsichtnahme in die Akten.

 

Ab einer bestimmten Anzahl von Klagen kann das Gericht (auch in eigenem Interesse) eine Musterklage durchführen. Laden Sie hier die Klageschrift runter und füllen Sie die individuellen Datenfelder. 

Klageschrift Muster
Eine ausführlichere Begründung kann später nachgereicht werden. Wahren Sie zunächst die Frist.
Muster Klageschrift.docx
Microsoft Word-Dokument [33.1 KB]

10.02.2019 - Achtung: 

 

Nach und nach treffen nun die Bescheide ein zu den "Anträgen auf nachträglichen Lärmschutz"Wir bitten um eine kurze Info - möglichst auch mit Kopie - wenn der Bescheid bei Ihnen eintrifft. Eine koordinierte Vorgehensweise verspricht erheblich besseren Erfolg, als Einzelmaßnahmen: info@lev-kontra-raststaette.de

 

Wir meinen, dass die dargestellten Ergebnisse durch erhebliche Abweichungen von der Rechtsnorm, bzw. von den geltenden Vorschriften zum Nachteil der Antragsteller beeinflusst werden!


Hinweis: Bis spätestens 3 Wochen nach Eingang muss die weitere Vorgehensweise abgestimmt sein. Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen den Bescheid vorzugehen.

28.01.2019 - Radio Leverkusen zum Lärmschutz

 

 

RP am 26.01.2019 - Lärmschutz an der A1

 

 

 

24.01.2019 - Schluss mit der Warterei. Es reicht !

 

Unser Brief an die Bezirksregierung
BezReg - offener Brief zum Lärmschutz an[...]
PDF-Dokument [314.7 KB]

04.10.2018 - Lärmschutzanträge

 

Nach mehreren Verzögerungen sollen die Lärmschutzanträge von der Bezirksregierung in den nächsten Wochen beschieden werden.

 

Wichtig:

Die Bescheide gehen an die Antragsteller, nicht an uns. Bitte informiert uns, wenn die Bescheide eintreffen. Es kann durchaus sein, dass die Bescheide zeitlich gestreckt werden, damit berechtigte Ansprüche durch Ablauf der Widerspruchsfrist nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Das aber kann Einfluss haben auf die Art des Lärmschutzes, aktiv oder passiv - also Lärmschutzwand oder Fenster.

12.05.2018 - Bescheide zu Lärmschutzanträgen kommen  !!!

 

Die Bezirksregierung wird in den nächsten Tagen und Wochen die 2013 gestellten Anträge auf "nachträglichen Lärmschutz" bescheiden. Zwar wurde ein Einzelfall aus Burscheid vor Gericht negativ entschieden. Allerdings zeigt das Urteil, dass andere Anträge sehr gute Chancen haben. 

 

Bitte informieren Sie uns bei Eintreffen des Bescheides von der Bezirksregierung.

 

Wir prüfen die Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Rechte!

 

info@lev-kontra-raststaette.de

 

19.04.2017 - Update 

Ein Hinweis für alle, die in 2013 ! ihren Antrag auf "nachträglichen" Lärmschutz an der A1 gestellt haben:

 

Das Verfahren läuft noch! Die Bezirksregierung wartet einen anhängigen Rechtsstreit ab, um anschließend bescheiden zu können. Wir hoffen auf eine Nachricht noch in 2017.

 

 

Mai 2015 - Lärmschutz: Bezirksregierung trickst? 

 

Aus Leverkusen liegen der Bezirksregierung rd. 400 Anträge auf "nachträglichen Lärmschutz" vor. Die meisten davon kommen aus Lützenkirchen, entlang der A1Auf Grundlage einer gewonnen Klage der Dorfgemeinschaft Dürscheid hat das Verwaltungsgericht der Bezirksregierung empfohlen, auch unsere vorliegenden Anträge einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Ein rechtl. Anspruch besteht, weil u. E. der heutige Lärmschutz aufgrund einer viel zu niedrig prognostizierten Lärmentwicklung berechnet wurde.

 

Inzwischen liegt das Gutachten von Straßen.NRW für den Bereich Dürscheid bis Lambertsmühle vor. Die Bezirksregierung hat Bürgeranträge auf nachträglichen Lärmschutz erneut abgelehnt. 

 

Erhebliche Zweifel sind angebracht. Denn das Gutachten nutzt statt der Lärmprognose in der Planfeststellung, eine "Ersatzprognose" mit nicht vergleichbaren Daten. Die Bezirksregierung behauptet, keine Akten mehr aus dieser Zeit zu finden!

 

Wir versuchen derzeit, belastbare Zahlen und Lärmprognosen über das Stadtarchiv zu bekommen. Wir sind sicher, dass den Bürgern in Leverkusen zwischen Lützenkirchen und dem Kreuz ein erheblich verbesserter Lärmschutz zusteht.

 

Wir bitten alle Antragsteller aus Leverkusen um Nachricht, sobald eine Information der Bezirksregierung eintrifft.

 

E-Mail: info@lev-kontra-raststaette.de

 

 

 

Januar / Februar 2015 -
Lärmschutz: es geht nur langsam voran!

 

Erste Ergebnisse der Lärmmessungen und -berechnungen liegen zwar vor, werden aber noch intern bei Straßen.NRW überprüft und bwertet. Sie betreffen den Bereich Burscheid-Dürscheid. Die Abschnitte in Leverkusen (Lützenkirchen bis zum Kreuz) werden erst danach bearbeitet.

 

Es ist ein zeitaufwendiges Verfahren, da aus dem Abschnitt Wermelskirchen - Leverkusen über 900 Anträge auf "nachträglichen Lärmschutz" bei der Bezirksregierung eingegangen sind und für jedes Objekt eine gesonderte Überprüfung und Berechnung notwendig ist.

 

Es gibt bis heute keine eingrenzende Zeitangabe für endgültige Ergebnisse.

 

 

06.10.2014 -  Straßen.NRW berechnet Lärmschutz neu

 

Zur Zeit führt Straßen.NRW Neuberechnungen zum Lärmschutz durch. In dieser Woche fanden Messungen dazu in Steinbüchel am Fester Weg statt.

  

Hintergründe und weitere Informationen lesen Sie bitte unten in der Meldung vom 19.09.2014: 

"Erfolg im Kampf um verbesserten Lärmschutz?"

 

 

17.03.2014 - Bezirksregierung schickt Zwischenbescheide

 

Die Bezirksregierung hat nun angekündigt, in den nächsten 2 Wochen jedem Antragsteller auf "nachträglichen Lärmschutz" einen Zwischenbescheid zu senden. Darin wird sie über

 

- den Stand des Verfahrens und über

- die nächsten Schritte informieren.

 

Nach bisherigen Informationen wurde dem Landesbetrieb Straßen.NRW der Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung übergeben.

 

Das heißt:

 

Straßen.NRW wird für alle Betroffenen (Antragsteller) entlang der A1 - vom Kreuz Richtung Burscheid - neue Lärmberechnungen (nicht -messungen!) durchführen und später in Abhängigkeit von den Ergebnissen zunächst Vorschläge für einen ggf. erforderlichen höheren Lärmschutz erarbeiten. 

 

Eine seriöse Zeitschätzung kann heute leider noch nicht erfolgen. 

 

 

20.02.2014 - nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der A1

Dürscheider Erfolg verbessert Leverkusener Chancen

 

Die Klage der Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ vor dem Verwaltungsgericht hatte Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass die Begründung des Ablehnungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom November 2012 nicht tragfähig ist. Die Ablehnung des Dürscheider Antrags auf „nachträglichen Lärmschutz an der A1“ hat die Bezirksregierung damit begründet, dass nach ihrer Ansicht die 30jährige Antragsfrist durch die Freigabe des ausgebauten Teilstücks bis zur Anschlussstelle Burscheid schon im Juli 1981 abgelaufen ist.

Nach der Entscheidung des Gerichtes hat die Bez.Reg. Köln inzwischen ihren Ablehnungsbescheid aufgehoben. Über den Dürscheider Antrag muss nun neu entschieden werden.

Auf Empfehlung des Gerichts sollen alle vorhandenen Anträge auf nachträglichen Lärmschutz bei dieser Prüfung berücksichtigt werden.

Bereits in Zwischenbescheiden an alle Antragsteller hat die Bez. Reg. Köln versprochen, unaufgefordert auf die ihr vorliegenden Anträge auf „nachträglichen Lärmschutz an der BAB 1“ zurückzukommen, sobald die Entscheidung des Gerichts vorliegt.

Auf Nachfrage der Rheinischen Post am 21.02. hat die Bezirksregierung auch die Prüfung von rund 400 vorliegenden Anträgen aus Leverkusen auf "nachträglichen Lärmschutz" an der Autobahn 1 zugesagt.

"Wir werden uns in den nächsten Tagen mit den Leuten in Verbindung setzen und dann in die inhaltliche Bewertung der Anträge einsteigen", kündigte ein Sprecher der Bezirksregierung gegenüber der RP an.

Wir koordinieren Anträge eines nachträglichen bzw. verbesserten Lärmschutzes für Lützenkirchen, Steinbüchel, Kamp und Sporrenberg!

 

Zunehmender Lärm und höhere Luftverschmutzung waren Argumente gegen den Bau einer Tank- und Rastanlage in Lützenkirchen und Steinbüchel. Jetzt drohen möglicherweise gleiche Belastungen durch die Hintertür.

 

Durch den Ausbau des Leverkusener Kreuzes, der A1 und der A3 droht uns in Zukunft erheblich mehr Verkehr. Nach bisherigen Planungen werden sämtliche zusätzlichen Belastungen ebenfalls über Leverkusen abgeladen. Alternativen zur Entzerrung des Verkehrs werden kategorisch ausgeschlossen. 

 

Schon die heutigen Belastungen sind kaum zu ertragen. Die A1 wurde vor fast 30 Jahren ab dem Leverkusener Kreuz in Richtung Wuppertal ausgebaut von 4 auf 6 Spuren. 

 

Wir geben dem Verkehrsminister von NRW, Michael Groschek ausdrücklich recht, wenn er sagt:

"In den 60er- und 70er-Jahren gab es eine Brückenbauinflation, weil es auch eine Autobahnbauinflation gab. Die unglaubliche Lastenexplosion, die seitdem stattgefunden hat, konnte damals nicht kalkuliert und berechnet werden." (Auszug aus dem Protokoll der Plenarsitzung des Landtages NRW vom 14.12.2012.)

 

Wir halten aber auch fest:

Eine Lastenexplosion hat die gleichen Folgen bei Lärmexplosion und Immissionen. War schon für Experten diese Entwicklung nicht zu kalkulieren und zu berechnen, konnten es die Bürger noch weniger vorhersehen. (Anmerkung: Der Ausbau der A1 wurde in den 70er Jahren geplant, ein Planfeststellungsverfahren gab es 1978)

 

........natürlich stellen wir auch allen Bürgern außerhalb des o. a. Einzugsgebietes alle vorliegenden Informationen zu Verfügung. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

19.06.2013 - Anträge der Bezirksregierung übergeben

 

40 Anträge haben wir von betroffenen Bürgern erhalten und der Bezirksregierung übergeben. Die Anträge betreffen 190 Objekte bzw. Wohnhäuser entlang der A1 in Leverkusen. Geschätzt wurden bisher weitere 50 Anträge von betroffenen Bürgern direkt an die Bezirksregierung geschickt.

 

Zwei Stunden dauerte am Mittwoch die Übergabe der Anträge auf "nachträglichen Lärmschutz". Die pure Übergabe der Anträge aber reichte nicht. Die Bezirksregierung gab uns im Vorfeld zu verstehen, dass sie sich nicht in der Lage sieht, den jeweiligen Antragstellern eine Eingangsbestätigung zu schicken. Wenn sie darauf Wert legten, sollten sie ihren Antrag per Einschreiben schicken.

 

Nach Verhandlungen mit der Bezirksregierung haben wir uns dann auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

 

Wir tragen alle Anträge in eine von der Bezirksregierung gestellte Excelliste ein und sortieren sie anschließend in der Reihenfolge der Eintragungen. So konnte beides auf Vollständigkeit gegengeprüft und in der ausgedruckten Liste einzeln abgehakt werden. Jedes einzelne Blatt der ausgedruckten Liste bekam so am Ende einen Vollständigkeitsvermerk mit dem Eingangsstempel der Bezirksregierung. 

 

Es sind nicht nur Anträge aus Lützenkirchen und Steinbüchel bei uns eingegangen. Beteiligt haben sich erfreulicherweise auch Bürger aus dem Bereich des Leverkusener Kreuzes. Als sehr hilfreich hat sich die Zusammenarbeit mit dem "Netzwerk gegen Lärm in Leverkusen" und der Bürgerinitiative Dürscheid erwiesen.

 

Das wichtigste Ziel dieser Aktion war zunächst die Fristwahrung für das Recht auf nachträglichen Lärmschutz. Gleich gelagerte Fälle aus Dürscheid befinden sich z. Zt. im Klageverfahren. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Ausgang dieser Verfahren eine für uns positive Weichenstellung ergibt.

 

 

 

17.10.2013 - Bezirksregierung schickt Zwischenbescheide

 

In dieser Woche wurde allen Antragstellern von der Bezirksregierung ein Zwischenbescheid zugestellt.

     

Wir freuen uns, dass jetzt jede Anwohnerin und jeder Anwohner, die einen Antrag auf "nachträglichen Lärmschutz" gestellt haben, mit der Zustellung eine persönliche Eingangsbestätigung erhalten.

 

Aufgrund von Nachfragen hier ein Hinweis:
Das Schreiben der Bezirksregierung ist keine Ablehnung ihres Antrages, sondern lediglich der Hinweis, dass ein anhängiges Klageverfahren in gleicher Sache abgewartet wird. Erst dann werden die Anträge aus Leverkusen weiter bearbeitet und entschieden.

 

Die Laufzeit des Klageverfahrens ist im Moment leider nicht zu bestimmen. Sobald wir neue Informationen bekommen, stellen wir sie natürlich sofort auf unsere Homepage.

20.07.2013 - rd. 400 Anträge auf nachträglichen Lärmschutz

 

wurden mittlerweile aus Leverkusen bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht.

Ein großer Erfolg, der durch die vielen Anträge aus Burscheid noch mehr an Gewicht gewinnt.

 

Wir berichten über den weiteren Verlauf.

18.02.2013, 19.30 Uhr - Treffen mit der Bürgerinitiative "Lärmschutz für Dürscheid"

Herr Höppner von der Bürgerinitiative "Lärmschutz für Dürscheid" hat uns in einem sehr ansehlichen Folienvortrag die Bemühungen Dürscheids vermittelt, einen verbesserten Lärmschutz zu erhalten. Nach der Ablehnung durch die Bezirksregierung hat die Bürgerinitiative nun Klage eingereicht und hat berechtigte Hoffnungen auf Erfolg. 

 

Durch den Austausch mit Herrn Höppner haben wir wichtige Informationen erhalten über die Anspruchsvoraussetzungen und Fristen. Auch können wir seine Erfahrungen nutzen zur organisatorischen Umsetzung. 

 

Die Bürgerinitiative Lev-kontra-Raststätte hat an diesem Abend beschlossen, die Bürger in den besonders betroffenen Gebieten wie Lützenkirchen, Steinbüchel, Kamp und Sporrenberg über die Möglichkeiten eines verbesserten Lärmschutzes zu informieren!

18.02.2013, 17.00 Uhr - Sondersitzung des Rates zum Thema Lärm

Die Tagesordnung zur Sitzung
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30.01.2013 - "Jamaika plus" schließt Bürger vom Infotag zum Thema Lärm aus!

"Jamaika plus" (CDU, Grüne, FDP und Unabhängige) hat bei unserem Kampf gegen die Raststätte immer die Nähe und die Zusammenarbeit mit den Bürgern betont und gelobt. Jetzt schließen sie genau diese Bürger von Informationen aus erster Hand aus.

 

Stattdessen will "Jamaika plus" am gleichen Abend die Bürger in einer gesonderten Veranstaltung darüber informieren, was sie gehört und verstanden haben.

 

(sehen Sie hier eine kurze Presseinfo vom Abend: Lärm und Verkehrsinfo)

 

Wir verstehen "Jamaika plus" nicht! Dieses Verhalten enttäuscht uns sehr.

 

Wir zitieren hier den Sprecher des Netzwerks gegen Lärm, Friedrich Jonas: „So geht man nicht mit den Menschen um, die ein Recht darauf haben, von offizieller Seite – und nicht politisch einseitig – zu erfahren, wann und wie  die Großprojekte .......... geplant und durchgeführt werden und welche Belastungen auf die Bürger zukommen.“  

 

Anmerkung: Nach unseren Informationen soll der Landesbetrieb Straßen.NRW nachmittags auch zum Thema Tank- und Rastanlage Stellung nehmen.