Grundsätzliches zur Vereinsgründung
Eine Vereinsgründung wird stetig in Verbindung und Abhängigkeit von weiteren Entscheidungen der verantwortlichen Behörden geprüft.
Sollte das Bundesverkehrsministerium den Landesbetrieb Strassen.NRW beauftragen, mit der bisher favorisierten Standortwahl Lützenkirchen/Steinbüchel die Planung fortzusetzen, wird die Vereinsgründung mit der Aufnahme von Mitgliedern unmittelbar darauf folgen!
Ein harter Kampf bis zu gerichtlichen Entscheidungen wird den Behörden dann garantiert!
Gleichwohl haben wir eine vorläufige Satzung verabschiedet, die zur Hinterlegung bei der Bank für die Einrichtung eines Kontos notwendig war. Hierin ist auch die Gemeinnützigkeit bestimmt und die Verwendung übrigbleibender Mittel nach Auflösung der Bürgerinitiative geregelt.
Die Satzung können Sie hier einsehen.....